Fortbildungen

Liebe Kollegen und Kolleginen und natürlich auch an alle die es werden wollen:

Gemäß unserer Zuchtordnung § 7 Nr.: 13. Zuchtwarte, Züchter und Deckrüdenhalter müssen einmal jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen und die Teilnahme dem Bundeszuchtwart gegenüber nachweisen.
Einzelheiten zu den Fortbildungen sind in den Durchführungsbestimmungen V. Fortbildungen, Verpaarung, Deckakt aufgeführt.
(Fortbildungs-Nachweise die ab dem 01.09.2022 älter als 2 Jahre sind können nicht mehr akzeptiert werden und führen zu einer doppelten Ahnentafelgebühr beim nächsten Wurf des Züchters oder einer doppelten Deckscheingebühr bei den Deckrüdenhaltern. Zuchtwarte werden gemäß dem Bußgeld-Katalog geahndet. Die Züchterprüfung gilt als erste eingetragene Fortbildung. Sollte der Deckrüdenhalter auch eine Zuchtstätte haben, so reicht ein Nachweis. Ausgenommen von dieser Regelung sind praktizierende Tierärzte, wissenschaftliche Beiräte, Zuchtrichter.)

Hier bieten wir euch einige Links zu Fortbildungsseminaren an, zum Teil, sind diese auch kostenfrei.
Da findet bestimmt jeder etwas, viel Spaß beim durchstöbern.
Falls Ihr noch den ein oder anderen Interessanten Anbieter kennt könnt Ihr uns den gerne mitteilen.

Ich hoffe wir konnten euch hiermit ein bisschen weiterhelfen euer Bundeszuchtwart!

VDH Akademie  
Laboklin  
vetline Akademie  
Ziemer & Falke  
Pfotenakademie  
Caniva