Zucht

Das oberste Gebot einer Zucht ist es, gesunde und vitale Tiere zu züchten,
die möglichst weitgehend dem Rassestandard entsprechen.

IMG_0071Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Zuchtordnung erlassen, an die sich jeder Züchter des BVWS halten muss. Diese Ordnung ist allgemein zugänglich (sie kann z.B. von unserer Internetseite geladen werden), so dass hier im einzelnen nachzulesen ist, welche Anforderungen der BVWS an seine Züchter stellt. Diese sind bereits seit vielen Jahren hoch und vorbildlich. Sie wurden durch fachkundige Funktionäre (Bundeszuchtwart, Zuchtausschuss, Tierärzte und Genetiker) immer weiter den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die Ordnung dient dem Schutz der Zuchthunde und natürlich auch der Welpen und geben dem Käufer die Sicherheit, dass unsere Züchter ihr zukünftiges Familienmitglied unter bestmöglichen Voraussetzungen aufgezogen hat. Die Anforderungen waren bereits vor Antragstellung an den VDH weit höher als die vom VDH geforderten Mindestvoraussetzungen. Der BVWS ist der Meinung, dass ein Mindestmaß selbstverständlich sein muss. Als Zuchtverein ist es uns aber ein Anliegen, gerade in rassespezifischen Bereichen mehr zu tun, denn Mindestvoraussetzungen für alle Rassen können nur allgemein sein. Jede Rasse hat ihre speziellen Erfordernisse und genau hier sind die Zuchtverbände gefragt, mit eigenen Ordnungen die Anforderungen sinnvoll zu ergänzen.
Jeder Weiße Schweizer Schäferhund, mit dem im BVWS gezüchtet werden soll, muss folgende Bedingungen erfüllen, um die Zuchttauglichkeit zu erreichen:

  • Röntgenuntersuchung auf Hüftgelenksdysplasie, ausgewertet bei unserer Auswertungsstelle. Die Zuchtzulassung erfolgt nur für Tiere mit HD-A (frei) und HD-B (fast-normal). Bereits HD-C ist von der Zucht ausgeschlossen.
  • Röntgenuntersuchung auf Ellenbogendysplasie, ausgewertet bei bei unserer Auswertungsstelle.
  • MDR1-Untersuchung: Zur Vermeidung betroffener Hunde, sind nur bestimmte Verpaarungen zugelassen.
  • Hinterlegung einer Blutprobe zur DNA-Analyse bei der Universität Zürich. Diese Probe dient der Forschung im Bereich Genetik, an diesem Programm nehmen auch die Zuchtvereine aus der Schweiz und Österreich teil.
  • Erfolgreiche Teilnahme an zwei Ausstellungen ab der Zwischenklasse mit der Bewertung “V” oder “SG”.
  • Erfolgreiches Bestehen der Zuchttauglichkeitsprüfung. Diese dient der Überprüfung der wesensmäßigen Voraussetzung des Hundes. Geprüft werden Alltagssituationen, die Reaktionen auf ungewohnte Ereignisse/Geräusche/Personen etc. Diese Prüfung ist für uns ein wichtiges Kriterium und nimmt einen hohen Stellenwert ein.
  • Mindest- und Endalter für die Zucht bei Rüden und insbesondere Hündinnen. Hinzu kommen spezielle Vorschriften für die Züchter (Ablegen einer Züchterprüfung) sowie eine Beschränkung der Würfe auf maximal drei Würfe pro Jahr; unabhängig von der Anzahl Hündinnen in der Zuchtstätte. Hiermit soll gewährleistet werden, dass jeder Wurf mit viel Zeit und Liebe verantwortungsbewußt aufgezogen wird. Auch die Hündinnen dürfen nur jede zweite Hitze belegt werden, denn jede Hündin benötigt eine Regeneration nach der Anstrengung eines Wurfes.

Diesen Ausführungen können Sie entnehmen, dass wir die Zucht sehr ernst nehmen und unseren Züchtern ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein abverlangt wird. Es ist nicht gerade leicht, im BVWS einen Zwingerschutz zu erlangen und hier zu züchten, denn wir erwarten von unseren Züchtern, dass die Ordnungen konsequent eingehalten werden. Umso mehr können wir uns für unsere Züchter verbürgen, denn die Zucht erfordert einen erheblichen Einsatz.

Ein Züchter, der des Geldes Willen vermehrt, wird einen einfacheren Weg einschlagen. Viele Vereine, die außerhalb des VDH züchten, verlangen lediglich eine geringe Zwingerschutzgebühr und achten nicht weiter darauf, mit welchen Tieren gezüchtet wird. Unserer Meinung nach kann dies nicht der Sinn einer geordneten Zucht sein. Die Zuchttiere werden auf Ausstellungen kurz präsentiert und können ohne weitere Überprüfung auf Gesundheits- und Wesenszustand in die Zucht gelangen. Das Nachsehen haben leider oft die Welpenkäufer, die mit unübersehbaren Problemen konfrontiert werden. Ängstliche, aggressive und kranke Tiere entsprechend nicht dem Zuchtziel und werden durch die Prüfungen und Untersuchungen vor der Zuchtzulassung von der Zucht ausgeschlossen. Bei der Wahl von Züchtern und Welpen helfen Ihnen auch unsere Welpenvermittlungsstelle.